Psychotherapie

Psychotherapie ist ein bewusster und geplanter interaktionaler Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe/Eltern) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln

(durch Kommunikation) meist verbal, aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. In der Regel ist dafür eine tragfähige emotionale Bindung notwendig. (Strotzka, 1969)

 


Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie (mein Therapieverfahren) mit Kindern und Jugendlichen setzt v. a. an den gegenwärtigen Problemen und Symptomen an. Der Therapeut nimmt eine aktive Rolle ein, definiert gemeinsam mit dem jungen Patienten und/oder den Eltern konkrete Therapieziele und arbeitet mit einem Therapievertrag, in dem die Rahmenbedingungen der Therapie festgehalten werden. Durch die Verankerung neuer Erfahrungen auf der Verhaltens- bzw. Handlungsebene sollen positive Veränderungen geschaffen werden. Dabei gibt der Therapeut „Hausaufgaben“, macht Übungen und Rollenspiele, damit neue Verhaltensweisen besser gelingen, lobt bei Erfolg, hilft bei Misserfolgen, den Fehler zu finden, damit es beim nächsten Mal sicher klappt.

 

Auch „therapeutisches Spiel“ oder kreative Methoden können als Therapiemethode angewendet werden. Darüber hinausgehen Verhaltenstherapeuten altersentsprechend auf prägende emotionale Erfahrungen der Kindheit ein, so dass der junge Patient verstehen kann, weshalb er in bestimmten Situationen so handelt, denkt und fühlt.

 

Zahlreiches „therapeutisches Handwerkszeug“ soll - z.T. in der Spielsituation - dabei helfen, Entlastung zu schaffen und Persönlichkeitsentfaltung zu ermöglichen. Eltern werden grundsätzlich in die Therapie mit einbezogen und erhalten Unterstützung im Umgang mit ihrem Kind.

 

 


Kosten einer Psychotherapie

Für Privatpatienten:

Privatversicherte können eine Kostenübernahme einer Psychotherapie bei ihrer privaten Krankenversicherung beantragen. Die Regelungen für Psychotherapie sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich, in der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für 20- 45 Therapiestunden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse über die individuellen Leistungen.

 

Für Kassenpatienten:

In Deutschland gilt das verhaltenstherapeutische Verfahren als wissenschaftlich begründet sowie kassenärztlich anerkannt und kann deshalb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Ich verfüge über eine Kassenzulassung, ich rechne die psychotherapeutischen Leistungen über die kassenärztliche Vereinigung ab, es enstehen somit für Sie keine Kosten (ausgenommen Ausfallstunden), sie müssen lediglich einmal pro Quartal ihre Krankenkassenkarte mitbringen. Eine Kurzzeittherapie umfasst ca. 25 Therapiestunden, eine Verlängerung auf eine Langzeittherapie mit bis zu 80 Therapiestunden ist in Ausnahmefällen möglich.

 

 

Beamte können über die Beihilfe eine Kostenübernahme der Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse beantragen.

 

Die Möglichkeit eine Psychotherapie als Selbstzahler zu beginnen besteht ebenfalls.

 


Ablauf einer Psychotherapie

Der Patient/die Eltern kontaktieren den Therapeuten und vereinbaren ein Erstgespräch. Im Erstkontakt schildert das Kind/der Jugendlich bzw. seine Bezugsperson seine Beschwerden; dabei sollten auch die individuellen Erwartungen und Motivationen besprochen werden.

In vertiefenden Folgegesprächen werden die Krankheitsvorgeschichte, die Biographie und die Lebenssituation des Patienten/der Familie erfasst. Hieraus ergeben sich der psychische Befund, die Verhaltensanalyse (mit Bedingungs- und Funktionsanalyse) bzw. die Psychodynamik, die Diagnosen sowie der Therapieplan einschließlich der Therapieziele und des Behandlungsplans. Nach Abschluss der Diagnostik beginnen bei Beachtung der Lebensgeschichte des Patienten die therapeutischen Interventionen, manchmal unter Einbezug des Umfelds.

Psychotherapie verlangt der Familie - dem Kind bzw. Jugendlichen und den Bezugspersonen - aktive Mitwirkung ab. Gerade die Beteiligung der Bezugspersonen ist innerhalb der Kinder- und Jugendlichentherapien von zentraler Bedeutung. Ein besseres Verständnis für sich selbst als Elternteil hilft auch dem eigenen Kind. Die Therapie endet nicht mit der letzten Sitzung, sondern mit einem sogenannten Katamnese-Gespräch. Dieses soll sechs Monate nach der letzten Therapiestunde durchgeführt werden. Weil es für die Familie und für uns wichtig ist, ob die Wirkung der Therapie angehalten hat, soll wiederum weitere sechs Monate später nochmals ein kurzes Katamnesegespräch geführt werden.

 

Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. von der Lebenssituation des Patienten ab und fallen je nach angewandter Methode unterschiedlich aus. Sie werden im Therapievertrag festgelegt.

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Beide Parteien verpflichten sich, die vereinbarten Termine einzuhalten bzw. bei Terminabsagen die im Therapievertrag vereinbarten Regeln einzuhalten.

 

Im Therapievertrag ist auch die Handhabung des Ausfallhonorars festgehalten, falls Termine, die nicht wahrgenommen werden können, nicht wie vereinbart abgesagt werden.

 

Der Patient kann die Therapie jederzeit beenden oder den Therapeuten wechseln, sollte dies aber mit seinem Psychotherapeuten vorher besprechen. Ein Wechsel des Therapeuten kann zu zusätzlichen Kosten führen, die vom Patienten zu tragen sind.